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Einzäunung des Grundstücks: Was ist zu beachten?

Der Eigentümer eines Grundstücks hat das Recht, dieses einzäunen – oder eben auch nicht. So steht es im § 903 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Die meisten Bundesländer haben aber definierte Angaben, was die Einzäunung des Grundstücks betrifft, im so genannten Nachbarschaftsrecht verankert. Was generell zu beachten ist, damit es keinen Streit mit dem Nachbarn oder der Baubehörde gibt, haben wir uns mal angeschaut. 

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Grundstücksgrenze: Zaun oder Hecke?

Die „Einfriedung“ einer Anlage ist der juristische Oberbegriff für Zäune und Mauern, die ein Grundstück vom Nachbaranwesen abgrenzen und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Darunter fallen das Betreten das Grundstücks von Menschen und Tieren sowie Witterungseinflüsse, Lärm und Einblicke von außen. Abgrenzende Zäune oder Hecken sollen also den Frieden eines Grundstückes sicherstellen und werden deswegen „Einfriedung“ genannt. Es wird zwischen „toten Einfriedungen“ wie Zäunen und „lebenden Einfriedungen“ wie Gartenhecken unterschieden.

Konflikte mit den Nachbarn vermeiden

Gartenzäune und -mauern sind bauliche Anlagen, die nur bis zu einer bestimmten Höhe baugenehmigungsfrei sind. Diese Höhe wird nach landesrechtlichen Vorgaben bestimmt. Als ersten Schritt, bevor Sie einen Zaun errichten, empfehlen wir von Nordbleche, sich diese Information bei Ihrer Baubehörde einzuholen. Ist die baurechtliche Seite geklärt, sollten Sie sich auch mit ihren Nachbarn absprechen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Solche Konflikte um die Errichtung eines Zaunes landen nämlich nicht selten vor Gericht. Das ist einerseits mit unnötigen Kosten verbunden, andererseits nimmt der nachbarschaftliche Frieden damit einen großen Schaden. Und wer möchte schon in dauerhaftem Streit leben?

Gerichtliche Urteile im Nachbarschaftsstreit

Wer zum Beispiel eine Hecke als Grundstücksgrenze pflanzt, sollte sich im Klaren darüber sein, dass diese auch gepflegt werden muss. In einem kürzlich gefällten Urteil von Juni 2017 beschloss der höchste Zivil-Gerichtshof, dass der Besitzer der Hecke dazu verpflichtet ist, sie regelmäßig zu schneiden. Der Nachbar hatte geklagt, da ihm die Hecke die Sicht versperrte (V ZR 230/16).

Weniger Aufwand haben Sie bei Zäunen mit Sichtschutz. Diese geben auch Privatssphäre, sollten sich jedoch in das örtliche Landschaftsbild einfügen. In einem Urteil, des Verwaltungsgerichts Berlin, wurde ein Streit zwischen Nachbarn beigelegt, indem es um einen Sichtschutzzaun ging, der von einer Partei als unästhetisch und störend empfunden wurde. Das Gericht urteilte, dass eine bauliche Anlage nur bei einer den Geschmacksinn verletzende Hässlichkeit als Verunstaltung angesehen werden kann.

Alle Fragen zur Einzäunung des Grundstücks geklärt? Dann steht dem Zaunkauf ja nichts mehr im Wege: www.zaunplatz.de 

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